Unser Service

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse

Verordnung Haushaltshilfe

Häufige Fragen

Antragstellung

Eine Haushaltshilfe wird vom behandelnden Arzt verordnet. Auf der so genannten medizinischen Notwendigkeitsbescheinigung wird der individuelle Bedarf für den Patienten vermerkt. Hierbei handelt es sich um den Zeitraum und den täglichen Bedarf einer Haushaltshilfe. Diese Bescheinigung sollte gemeinsam mit dem Antrag auf Kostenübernahme an die Krankenkasse versandt werden. Laut Gesetz muss der Antrag dann innerhalb von drei Wochen bearbeitet werden.

Häufige Fragen

Wie lange werden die Kosten übernommen?

Lebt ein Kind bis maximal zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten über einen Zeitraum von maximal 26 Wochen – egal, ob sich der Versicherte in einer Klinik, in einer Reha oder zu Hause aufhält. In allen anderen Fällen endet die Finanzierung der Hilfe nach vier Wochen. Eine Vorgabe, wie lange der Versicherte mindestens ausfallen muss, existiert nicht.

Kostenübernahme Haushaltshilfe
Zuzahlung Haushaltshilfe

Häufige Fragen

Möglichkeit der Zuzahlung

Volljährige Patienten tragen pro Tag zehn Prozent der Kosten einer Haushaltshilfe selbst. Dies sind mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Für Schwangere oder frisch Entbundene, deren Antrag bewilligt wurde, entfällt diese Zuzahlung.

Häufige Fragen

Haben Sie weitere Fragen zur Beantragung der Haushaltshilfe bei der Krankenkasse?

Wir sind für Sie da! Unsere erfahrenen Mitarbeiter beraten Sie gern bei allen Angelegenheiten und Fragen zur Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse. 

Beratung Haushaltshilfe Krankenkasse