Kostenrechner
Kosten für eine Haushaltshilfe im Landkreis Verden
*Wenn Sie einen Pflegegrad haben, werden von der Pflegekasse mindestens 125 € übernommen, die wir bereits im Gesamtbetrag abgezogen haben.
Ihre Alltagshelfer
Unsere Haushaltshilfe-Leistungen im Überblick:
Grundreinigung
Wir übernehmen für Sie die regelmäßige Grundreinigung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung.
Badreinigung
Die hygienische Reinigung Ihres Badezimmers gehört zu unseren Kernleistungen.
Einkäufe
In Abstimmung mit Ihnen, übernehmen unsere Engel alle anfallenden Einkäufe für Sie.
Staubsaugen
Zu den täglichen Aufgaben zählt für unsere Engel selbstverständlich das Staubsaugen Ihres Wohnbereichs.
Bett beziehen
Ein regelmäßiger Wechsel der Bettwäsche gehört selbstverständlich zu unseren Haushaltsleistungen.
Betreuung
Im Alltag betreuen Sie unsere Engel liebevoll und greifen Ihnen unter die Arme, wo immer Sie Hilfe benötigen.
Bodenreinigung
Neben dem Staubsaugen gehört auch das regelmäßige Wischen der Böden zu unseren Aufgaben.
Fensterreinigung
Je nach Bedarf und Jahreszeit, reinigen unsere Engel in regelmäßigen Abständen Ihre Fenster.
Freizeitbegleitung
Egal, ob ein Besuch im Theater oder ein Spaziergang im Park – unsere Engel begleiten Sie.
Häufige Fragen
FAQ Haushaltshilfe
Welche Leistungen werden erbracht?
Grundsätzlich zählen zu den erbrachten Leistungen alle Aufgaben, die zur Haushaltsführung benötigt werden. Gartenarbeit zählt nicht dazu.
Mit wem werden die Leistungen abgerechnet?
Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit der Pflege- oder Krankenkasse. Bei privatversicherten Kunden und Selbstzahlern ohne Pflegegrad erhält der Kunde eine Rechnung.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die ist abhängig von der Anzahl der wöchentlichen Stunden und Ihrem individuellen Bedarf. Mit unserem Kostenrechner können Sie hier die Kosten für eine erste Einschätzung berechnen oder gerne Kontakt zu uns aufnehmen.
In welchen Einsatzgebieten sind die Engel tätig?
Aktuell sind wir in den Landkreisen Osterholz und Verden sowie in Bremen für Sie tätig. Eine Erweiterung für den Landkreis Cuxhaven ist aktuell in Planung.
Gehört Gartenarbeit zu den Entlastungsleistungen?
Gartenarbeiten gehören leider nicht zu den Leistungen, die über die Pflegekasse abgerechnet werden können. Diese Leistung kann nur privat abgerechnet werden. Sprechen Sie uns gerne an.